Robert Malte Ruhland

Rechtsanwalt seit 1999
Gründer der Kanzlei Ruhland
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Sachverständiger gem. § 80 Abs. 3 BetrVG
Dozent in den Bereichen Datenschutz, Mitbestimmung und IT-Recht

Rechtsanwalt Robert Malte Ruhland studierte an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität zu Bochum u. a. bei Prof. Dr. Knut Ipsen (Verfassungsrecht), Prof. Dr. Hans Dieter Jarass (Verwaltungsrecht) und Prof. Dr. Uwe Hüffer (Handels- und Gesellschaftsrecht). Nach nur sieben Semestern meldete er sich erfolgreich zum ersten juristischen Staatsexamen.

Herr Ruhland ist ausgebildeter Wirtschaftsjurist (SWA, Mainz) und ausgebildeter Trainer (DGFP, Düsseldorf). Nach seinem Studium absolvierte er erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht, im Steuerrecht und im gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwalt Ruhland ist schwerpunktmäßig in den Gebieten des IT-Rechts, des kollektiven Arbeitsrechtes sowie des nationalen und internationalen Datenschutzrechtes tätig.

Darüber hinaus fungiert Rechtsanwalt Ruhland regelmäßig als Sachverständiger für Fragen des Datenschutzes.

Rechtsanwalt Ruhland ist ein gefragter Referent bei national und international operierenden Unternehmen. Er war zudem mehrere Jahre als Prüfer und Referent in der Juristenausbildung tätig. Bei seiner lehrenden Tätigkeit versteht er sich insbesondere als Übersetzer zwischen Juristen und dem „juristischen und technischen Laien“.

Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Unter anderem betreute er die Rubrik „Internetrecht“ der Zeitschrift Recht und Steuern.

Um sich selbst stetig weiterzubilden, engagiert sich Rechtsanwalt Ruhland in zahlreichen Fachgesellschaften wie z. B. in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD, http://www.gdd.de/) und in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD, http://www.datenschutzverein.de/).